Förderungen ab 1. September 2020

Was ist die Covid-19 Investitionsprämie

Um die Wirtschaft trotz und wegen der Einbrüche durch die Pandemie zu stärken und einen Anreiz für Investitionen zu schaffen, werden eine ganze Reihe von Maßnahmen mit 7 % Prämie bedacht. Noch höher, nämlich 14 %, beträgt die Prämie, wenn es sich um Investitionen in den Bereichen Gesundheit, Digitalisierung, Life-Science oder Klimaschutz handelt. Für diese Prämien können sich sowohl bestehende als auch neu gegründete Unternehmen bewerben.

Covid-19 Investitionsprämie

Bereiche, die nicht gefördert werden

Keine Prämie gibt es für Unternehmensübernahmen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen oder aktivierte Eigenleistungen. Ausgeschlossen sind auch klimaschädliche Investitionen. Dazu gehören Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen oder fossile Energieträger fördern, transportieren oder speichern.

Die Förderung kann zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 beantragt werden. Die ersten Maßnahmen für die Investition müssen vor dem 28. Februar 2021 ergriffen werden, womit bereits seit dem 1. August 2020 begonnen werden konnte.

Ihre Steuerkanzlei Peter Müller aus Dornbirn

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